Dezember, 2022

Neu ab 01.01.2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen elektronisch abgerufen werden

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Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der „gelbe Schein“ (AU-Bescheinigung) wird nur noch in Ausnahmefällen an den Arbeitnehmer ausgestellt und an Sie als Arbeitgeber weitergeleitet. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab 2023 verpflichtend. […]

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