Aufhebungsvertrag über Arbeitsverhältnis – Fordern der sofortigen Annahme unschädlich
Ein Aufhebungsvertrag kann, so das Bundesarbeitsgericht, natürlich unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das allerdings der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
Es stellt für sich genommen noch KEINE Pflichtverletzung dar, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die sofortige Annahme seines Aufhebungsvertragsangebots verlangt, auch wenn der Arbeitnehmer deswegen keine Bedenkzeit hat bzw. keinen Rechtsrat einholen kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2022 – 6 AZR 333/21
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Sandra Weitl-Ott LL.M.Eur.
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