Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Die Bundesregierung stellt als weiteres Mittel zur finanziellen Unterstützung von durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmen die „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“ zur Verfügung.

Dieser Zuschuss muss über ein Online-Portal des Bundes beantragt werden, und zwar über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wir von der BTU Group sind bereits auf dieser Plattform registriert und damit berechtigt, Anträge für unsere Mandanten zu stellen, bitte sprechen Sie uns dazu an.

Grundsätzlich sind kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt, die in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang gegenüber den Vorjahresmonaten von mindestens 60% erlitten haben.

Die Überbrückungshilfe wird als Zuschuss zu den „Fixkosten“ der Monate Juni bis August gewährt. Der Umfang dieser Fixkosten ist in dem Programm definiert. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Mitarbeiterzahl sowie nach der Höhe des Umsatzrückgangs in den Monaten Juni bis August. Der maximale Zuschuss beträgt € 150.000.

Der Antrag muss jetzt zeitnah gestellt werden, auf Basis von vorläufigen geschätzten bzw. Planzahlen für Juni bis August. Im Nachgang müssen dann die tatsächlich angefallenen Zahlen für Umsatz und Fixkosten nachgewiesen werden, wieder über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Newsletter: Corona-Überbrückungshilfe

Ihre Ansprechpartner bei BTU Group sind WP/StB Peter Häussermann und StB Michael Baumann, die Sie gerne bei Vorbereitung und Einreichung des Antrags unterstützen.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: ueberbrueckungshilfe@btu-group.de