ESG-Reporting? – Was Sie als Unternehmer jetzt wissen müssen – Take it as a chance: Make a business opportunity out of the upcoming duty

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Was ist ESG? Wofür steht das? 

  • Environment (CO2 Emissionen, Abfallmanagement, Klimawandel, Wasser, Verschmutzung
  • Social (Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit, Datenschutz, Vergütungsmodelle, klimafreundliche Mitarbeitermobilität, Kundenzufriedenheit) und
  • Governance (Diversität im Unternehmen, Ethik, Transparenz)

Am 5. Januar 2023 trat die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in Kraft. Im Zuge der schrittweisen Einführung der CSRD müssen zukünftig nicht mehr nur Großunternehmen, sondern auch andere Unternehmen – unabhängig von Börsennotierung und ohne den bisherigen Schwellenwert von 500 Beschäftigten, die die unten genannten Kriterien erfüllenRechenschaft über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck ablegen.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Nichtfinanzielle Informationen gewinnen massiv an Bedeutung.

Was bedeutet ESG-Reporting?

Das ESG-Reporting ist ein Nachhaltigkeitsbericht, der für betroffene Unternehmen in den Lagebericht integriert werden muss. 

Welche EU Unternehmern sind wann von der ESG-Reporting Pflicht betroffen?

  • Ab Januar 2025: Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen bzw. überschreiten
  • 250 Arbeitnehmende
  • 20 Mio EUR Bilanzsumme
  • 40 Mio EUR Umsatzerlöse
  • Ab Januar 2026: kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen bzw. überschreiten
  • 10 Arbeitnehmende
  • 350.000 EUR Bilanzsumme
  • 700.000 EUR Umsatzerlöse

Die Richtlinie muss bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Konkretisierungen sind daher zu erwarten.

Was beinhaltet die ESG-Reporting Pflicht?

Der Nachhaltigkeitsbericht enthält unternehmensbezogene konkrete Informationen und Daten zu den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Corporate Governance. Er beinhaltet Erläuterungen der Effekte und des Mehrwerts Ihres Unternehmens in diesen Bereichen und eine Leistungsanalyse. 

Was ist daraus abzuleiten?

Um die etwaigen künftigen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und schon jetzt die Attraktivität Ihres Unternehmens für Kunden, Arbeitnehmende und Investoren zu steigern, sollten Sie frühzeitig die Inhalte der neuen Berichtserfordernisse studieren und Vorbereitungen zur Erfassung und Bereitstellung der geforderten Informationen und Daten treffen.

Konkrete Handlungsempfehlungen von BTU – schon jetzt: 

  1. Sondierung: Klärung, ob bzw. ab wann Sie rechtlich betroffen sind. Prüfen Sie, ob Sie nicht eine frühzeitige Implementierung durchführen wollen.
  2. Entwicklung: Ausarbeitung einer ESG-Strategie, Festlegung von Nachhaltigkeitszielen (kurzfristig/langfristig), Aufzeigen von Anpassungen
  3. Durchführung: Suchen und Zusammenstellung betrieblicher Informationen (Was machen wir sowieso schon?) / Vergleich mit bestehenden Berichten/ Analyse der neu zu berichtenden Kriterien /Entscheidung über die Implementierung des Berichts

Wir unterstützen Sie gerne und helfen bei der Sondierung, Entwicklung und Umsetzung Ihrer Strategien. Mögliche Maßnahmen z.B. mit arbeitsrechtlichem Bezug (ggf. unter Einbindung des Betriebsrats) können beispielhaft zur Zielerreichung im Bereich Social und Environment sowie dienen:

  • Reduzierung CO2 Ausstoß durch Vermeidung von Geschäftsreisen, Förderung von Video-Meetings, Home Office, Mobiles Arbeiten
  • Einführung einer Umweltrichtlinie im Unternehmen zur Einsparung von Wasser und Strom
  • Förderung der Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel durch die Mitarbeitenden (Job-Ticket für ÖNV, Fahrradleasing/E-Roller-Leasing)
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge am Arbeitsplatz, Nutzungsregelung
  • Förderung klimaneutraler Arbeitswege, z.B. durch Organisieren von Fahrgemeinschaften
  • Diversity Report (Equal Pay – Informationen zum Lohngefälle zwischen Männern & Frauen, Darstellung der Zusammensetzung des Managements (Geschlechterverteilung, Altersverteilung)
  • Informationen darüber, wieviele von Menschen mit Behinderung Sie beschäftigen (Prozentsatz)
  • Installation und Nutzung von erneuerbaren Energien (zB Photovoltaik auf dem Betriebsgelände
  • Nachhaltiges Abfallmanagement (wir haben Ansprechpartnerr für Sie, falls gewünscht)

Was droht bei Mißachtung?

Die Richtlinie sieht eine Veröffentlichung der Verantwortlichen und die Art des Verstoßes vor sowie Anordnungen zur Abhilfe und Bußgelder. Damit droht schnell eine Sperrung für öffentliche Vergabeprojekte.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne direkt zu diesen Themen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an:

Susanne Schröder

Labour Law

Geschäftsführerin/Managing Director
Partnerin
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Arbeitsrecht
Lawyer/Attorney specialized in labour law
Lehrbeauftragte der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW) für Wirtschaftsrecht

Sandra Weitl-Ott LL.M.Eur.

Labour Law

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Arbeitsrecht
Lawyer/Attorney specialized in labour law