Umsatzsteueränderungen ab dem 1. Juli 2020 aufgrund Corona-Konjunktur-Programm
Der Koalitionsausschuss hat am 3.6.2020 in einem 57 Punkte umfassenden Eckpunktepapier das Ergebnis der Verhandlungen zu einem Konjunkturprogramm, das die Auswirkungen der Corona-Pandemie überwinden und Investitionsanreize fördern soll, bekannt gegeben.
Als eine der zentralen Maßnahmen gilt wohl die vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Reduzierung des regulären Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Satzes von 7 % auf 5 %. Damit will die Bundesregierung die Binnennachfrage erhöhen, Investitionsanreize fördern und damit die Konjunktur ankurbeln.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Umsetzung noch aussteht, aufgrund der Änderungen vor allem bei der Umsatzsteuer ab Juli 2020 aber bereits jetzt Handlungsbedarf besteht.
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