Aktuelles zum Steuerrecht

BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

Führt die Steuerfestsetzung zu Steuernachforderungen oder Steuererstattungen, sind diese per Gesetz nach einer gewissen Zeit mit 6% p.a. zu verzinsen. Die Verzinsung erfolgt unabhängig von einem verschulden des Finanzamts oder des Steuerpflichtigen. Allein bei steuerlichen Betriebsprüfungen vereinnahmte der Fiskus im Bereich der Zinsen in den letzten Jahren mehr als 2 Mrd. EURO.

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht im Hinblick auf die Zinshöhe für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 mittlerweile schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreitet den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität erheblich, da sich zwischenzeitlich ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt hat. Eine sachliche Rechtfertigung für die gesetzliche Zinshöhe besteht bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht. Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirkt in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung.

Lesen Sie dazu mehr im Steuerinfobrief Juli 2017